Momentane Hygieneregeln

Auf dieser Seite finden Sie den jeweils tagesaktuellen Stand der Hygieneregeln in Anlehnung an das Hygienerahmenkonzept der Senatsverwaltung für Kultur und Europa und die allgemeine SARS-CoV-2-Verordnung des Landes Berlin:

Für alle Spielstätten gilt im Moment die 3G-Regel *. Ausgenommen sind Personen von 6 bis 18 Jahren, wenn sie eine aktuelle Schultestung oder einen tagesaktuellen Schnelltest von einer zertifizierten Teststelle nachweisen können, sowie Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr. Personen die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, können auch einen negativen PoC-Antigen-Test vorweisen.

Mit Ausnahme von Bar und Café-Tischen der Festival Lounge gilt im Moment FFP2-Maskenpflicht in sämtlichen Innenbereichen. Auch eine ärztliche Bescheinigung entbindet hiervon nicht.

Bitte finden Sie sich spätestens 30 Minuten vor Einlassbeginn am Veranstaltungsort ein, um eine zügige Einlasskontrolle und 3G-Überprüfung zu ermöglichen.

➤ Ein Nacheinlass findet nicht statt.

Personen, die akute Symptome eines Atemwegsinfektes haben oder in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer an COVID-19-Erkrankten hatten, dürfen die Veranstaltungen nicht besuchen.

 

* Mitzuführen sind: ein digital verifizierbarer Nachweis über vollständige SARS-CoV-2 Impfung oder Genesung, oder ein tagesaktueller Schnelltest vom Testzentrum oder ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden), sowie ein amtlicher Lichtbildausweis.