Auf dieser Seite finden Sie den jeweils tagesaktuellen Stand der Hygieneregeln in Anlehnung an das Hygienerahmenkonzept der Senatsverwaltung für Kultur und Europa und die allgemeine SARS-CoV-2-Verordnung des Landes Berlin:
➤ Für alle Spielstätten gilt die Einhaltung der allgemeinen Hygienemaßnahmen.
➤ Mit Ausnahme von Bar und Café-Tischen der Festival Lounge gilt die OP- bzw. FFP2-Maskenpflicht in sämtlichen Innenbereichen. Auch eine ärztliche Bescheinigung entbindet hiervon nicht.
➤ Ein Nacheinlass findet nicht statt.
Personen, die akute Symptome eines Atemwegsinfektes haben oder in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer an COVID-19-Erkrankten hatten, dürfen die Veranstaltungen nicht besuchen.